Datenschutz & ABG B2B

Datenschutz - Information gem. Art 13 DSGVO

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Auf Grund der verpflichtenden Informationspflicht gem. Art 13 DSGVO möchten wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website in Kenntnis setzen.

Zum Zweck Ihrer Anfrage werden folgende personenbezogenen Daten bei uns gespeichert: Namensdaten, Adressdaten. Die von Ihnen bereit gestellten Daten, sind für die bestmöglichste Anfragebeantwortung erforderlich. Wenn Sie per Formular auf der Website Ihre Daten zur Bearbeitung einer Anfrage bereitstellen, werden diese für den Fall von Anschlussfragen sechs Monate in unserem Unternehmen gespeichert. Darüber hinaus werden Ihre Daten nur für vorvertragliche Maßnahmen oder auf Grund des Vertragsverhältnisses verarbeitet. Hierfür gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen der Bundesabgabenordnung (BAO), des Unternehmensgesetzbuches (UGB); des Umsatzsteuergesetzes (UstG) und des Allgemeine bürgerliches Gesetzbuches (ABGB).

Weitergabe personenbezogener Daten

Wir geben Ihre Registrierungsdaten nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Auftragsverarbeiter welche Ihre Daten zur Vertragserfüllung benötigen. Der Umfang der übermittelten Daten beschränkt sich stets auf das erforderliche Minimum. Die so weitergegebenen Daten dürfen von unseren Auftragsverarbeitern lediglich zur Erfüllung ihrer Aufgabe verwendet werden. Die herangezogenen Auftragsverarbeiter werden vertraglich dazu verpflichtet, Ihre Daten nur im Umfang der Leistungserbringung zu verarbeiten und diese vertraulich zu behandeln.

Cookies und Web-Analyse

Um Ihre Daten bestmöglich zu schützen verwenden wir weder Cookies noch Analysetools

Ihre Rechte:

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht im Sinne der Datenschutz Grundverordnung erfolgte, haben Sie das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (DSB) zu beschweren (gem. Art 14 Abs 2 lit d DSGVO)

Verantwortlicher gem. Art 4 Z 7 DSGVO für die ordnungsgemäße Datenverarbeitung ist:
Grasser Gaumenlust GmbH, Kueßstraße 19, 9020 Klagenfurt am Wörthersee.

ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN Bt2B, Gemeinden, Firmen

der Grasser Gaumenlust GmbH 08.2022

Geltungsbereich

1.1. Die vorliegenden Lieferbedingungen gelten, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde, bis zum Inkrafttreten neuer Lieferbedingungen für sämtliche – auch zukünftige – Verträge, die die Grasser Gaumenlust GmbH (im Folgenden „Dienstleister“ genannt) mit dem Auftraggeber abschließt, auch wenn bei zukünftigen Vertragsabschlüssen nicht nochmal ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Der Auftraggeber anerkennt die Lieferbedingungen ausdrücklich als Vertragsbestandteil an.

1.2. Der Einbeziehung entgegenstehender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen. Diese sind nur gültig, wenn und insoweit sie im Einzelfall vom Dienstleister schriftlich anerkannt wurden.

1.3. Änderungen dieser Lieferbedingungen teilt der Dienstleister dem Auftraggeber schriftlich – per E-Mail oder Fax – mit. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als anerkannt. Im Falle des Widerspruchs hat der Dienstleister das Wahlrecht zwischen der Aufrechterhaltung des Vertrages zu den ursprünglichen vertragsgegenständlichen Lieferbedingungen und der Auflösung des Vertrages unter Einhaltung einer Nachlieferfrist von zwei Wochen ab Zugang des Widerspruchs.

2. Leistungsgegenstand

2.1. Der Leistungsgegenstand des Dienstleisters umfasst die im jeweiligen Angebot angeführten Dienstleistungen (Zubereitung, Verpackung und Zustellung von Speisen).

3. Ansprechperson

Der Auftraggeber hat dem Dienstleister pro Lieferort eine für die Menübestellung sowie Lieferabwicklung bevollmächtigte Ansprechperson schriftlich bekannt zu geben, an die sich der Dienstleister bei Rückfragen oder Anregungen wenden kann. Die verantwortliche Person hat für die Zeit ihrer Abwesenheit für eine Stellvertretung zu sorgen.

4. Allergene

Bei der Zubereitung und Verarbeitung der Speisen werden fallweise nachstehende Allergene verwendet bzw. können Spuren davon in den Speisen enthalten sein: • Glutenhaltiges Getreide, und daraus gewonnene Erzeugnisse • Eier, und daraus gewonnene Erzeugnisse • Fische/Fischprodukte und daraus gewonnene Erzeugnisse • Erdnüsse, und daraus gewonnene Erzeugnisse • Soja/ Sojaerzeugnisse, und daraus gewonnene Erzeugnisse • Milch/ Milchprodukte, und daraus gewonnene Erzeugnisse • Schalenfrüchte, und daraus gewonnene Erzeugnisse • Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse • Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse • Sesamsamen, und daraus gewonnene Erzeugnisse • Schwefeldioxid und Sulfite • Lupinen, und daraus gewonnene Erzeugnisse • Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse • Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse Eine aktuelle Auskunft erfolgt telefonisch

5. Menübestellung

5.1. Der Speiseplan wird monatsweise zusammengestellt und bis spätestens 20. des Vormonats für den nächsten Monat an die Ansprechperson übermittelt.

5.2. Die Bestellung der Menüs hat schriftlich durch Übermittlung des ausgefüllten Speiseplans per Post, E-Mail oder Telefon bzw. Aushändigung an den Mitarbeiter des Dienstleisters im Rahmen einer Lieferung spätestens bis zum 25. eines jeden Monats für den gesamten nächsten Monat zu erfolgen. Abänderungswünsche hinsichtlich des gewählten Menüs bzw. der Menüanzahl können nur berücksichtigt werden, wenn sie dem Dienstleister spätestens fünf Tage vor dem jeweiligen Auslieferungstag schriftlich bekannt gegeben werden.

5.3. . Kurzfristige Menüänderungen bleiben dem Dienstleister im Rahmen der Zumutbarkeit für den Auftraggeber vorbehalten

6. Lieferung, Übernahme, Gefahrenübergang

6.1. Die Lieferung der bestellten Menüs für den jeweiligen Tag erfolgt bis spätestens 11:30Uhr. Lieferzeitüberschreitungen von maximal einer Stunde sind vom Auftraggeber hinzunehmen und berechtigen nicht zur Vertragsauflösung, zur Verweigerung der Annahme bzw. zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Gerät der Dienstleister mit der Lieferung mehr als eine Stunde in Verzug, ist der Auftraggeber berechtigt, die Abnahme der Menüs für den entsprechenden Tag zu verweigern, er ist jedoch – vorbehaltlich Punkt 11.3. – nicht zur Vertragsauflösung hinsichtlich zukünftiger Lieferungen berechtigt. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund verspäteter Lieferung ist auch in diesem Fall – außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung – ausgeschlossen.

6.2. Der Dienstleister ist berechtigt, die Lieferware an einem mit der Ansprechperson vereinbarten Ort abzustellen, sofern keine Übernahme durch eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter erfolgt. Oder ein eigener Mitarbeiter vom Unternehmen gestellt wird.

6.3. Mit Ablieferung der Ware in den Räumlichkeiten des Kindergartens bzw. Kinderhorts geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

7. Umgang mit Speisen und bereitgestelltem Equipment, Haftung des Auftraggebers

7.1. Die Speisen sind – vorbehaltlich der richtigen Lagerung – am Tag der Lieferung zum Verzehr geeignet, danach entsprechen sie nicht mehr den lebensmittelgesetzlichen Bestimmungen und dürfen nicht mehr verzehrt werden.

7.2. Das bereitgestellte Equipment (Warmhalteboxen) ist dem Dienstleister am darauffolgenden Tag der Lieferung gewaschen und gereinigt zur Abholung zur Verfügung zu stellen. Bei nicht ordnungsgemäßer Reinigung ist der Dienstleister berechtigt, dem Auftraggeber einen Pauschalbetrag für Reinigungskosten in Höhe von € 15/Tag in Rechnung zu stellen.

7.3. Der unter Punkt 3. bekannt gegebenen Ansprechperson wird spätestens am ersten Liefertag eine Bedienungsanleitung für den Umgang mit den Warmhalteboxen ausgehändigt, welche strikt einzuhalten ist.

7.4. Es ist mit dem bereitgestellten Equipment sorgsam umzugehen und haftet der Auftraggeber für sämtliche nach Ablieferung und Gefahrenübergang eingetretene Schäden, die zB durch eine unsachgemäße bzw. sorgfaltswidrige Handhabung hervorgerufen wurden. Dies gilt auch für bloß leicht fahrlässig verursachte Schäden.

7.5. Der Auftraggeber haftet für die tatsächlich anfallenden Reparaturkosten, sofern eine Reparatur möglich ist und die Reparaturkosten den Zeitwert nicht übersteigen, andernfalls ist der Auftraggeber verpflichtet, die Kosten für die Neuanschaffung abzüglich einer Wertminderung von 5 % im ersten halben Verwendungsjahr bzw. 10 % für jedes vollendete Verwendungsjahr zu ersetzen.

8. Preise und Zahlungsbedingungen

8.1. Die Preisangaben erfolgen in Euro und verstehen sich – sofern nicht etwas Abweichendes vereinbart wurde. Siehe Ihr Angebot.

8.2. Der Dienstleister behält sich eine angemessene Preiserhöhung vor, sofern sich die für die Preisbestimmung relevanten Kostenfaktoren (zB Personal-, Materialkosten etc.) erhöhen. Dem Auftraggeber steht aus diesem Grund kein Recht auf Vertragsauflösung zu. Der Dienstleister wird den Auftraggeber einen Monat vorher von der Preiserhöhung verständigen.

8.3. Im Übrigen unterliegen die Preise der Wertsicherung nach dem Verbraucherpreisindex (VPI 2015). Als Ausgangsbasis gilt die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl.

8.4. Die Rechnungslegung erfolgt am Ende eines jeden Monats für den gesamten Monat im Nachhinein.

8.5. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug einlangend auf dem Konto des Dienstleisters zur Zahlung fällig.

8.6. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden unabhängig vom Verschulden Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. sowie Zinseszinsen in der gesetzlichen Höhe verrechnet. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Dienstleister sämtliche aufgewendeten, zur zweckentsprechenden Eintreibung der Forderung notwendigen Kosten, wie etwa Anwaltshonorar und Kosten von Inkassobüros, zu refundieren und jeden weiteren Schaden, insbesondere auch den Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten anfallen, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag in Höhe von € 40,00 als Entschädigung für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB.

9. Gewährleistung

9.1. Der Auftraggeber bzw. die von ihm bevollmächtigte Ansprechperson ist bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche verpflichtet, die gelieferten Speisen umgehend nach Ablieferung zu kontrollieren und allfällige Mängel hinsichtlich der Menge oder Qualität unverzüglich, längstens binnen zwei Stunden ab Lieferung, zu rügen, andernfalls die Lieferung als genehmigt gilt. Mangels fristgerechter Rüge gelten die bestellten Mengen als für die Abrechnung verbindlich.

9.2. Das Vorliegen eines Mangels ist ausschließlich vom Auftraggeber nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung.

9.3. Der Dienstleister hat die Wahl zwischen den Gewährleistungsbehelfen der Verbesserung (Nachtrag des Fehlenden), der Ersatzlieferung (Austausch) sowie der Preisminderung. Ein Wandlungsrecht des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

10. Schadenersatz

10.1. Der Dienstleister haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für Sachschäden wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

10.2. Der Auftraggeber hat zu beweisen, dass den Dienstleister am Schadenseintritt ein Verschulden trifft. die gesetzlich vorgesehene Beweislastumkehr wird ausdrücklich abbedungen.

10.3. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind innerhalb eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger bei sonstiger Präklusion gerichtlich geltend zu machen.

11. Laufzeit, Kündigung, Vertragsauflösung

11.1. Der Vertrag wird als Dauerschuldverhältnis für eine Laufzeit von 5 Jahren abgeschlossen und verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit – sofern er nicht zuvor rechtswirksam gekündigt wird – automatisch um weitere 5 Jahre.

11.2. Nach Ablauf eines Jahres kann der Vertrag von beiden Seiten unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum 30.06. gekündigt werden.

11.3. Davon unberührt bleibt das Recht auf vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund. Wichtige Gründe, die zu einer sofortigen vorzeitigen Vertragsauflösung berechtigen sind ausschließlich: auf Seiten des Dienstleisters: • Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als drei Monaten ab Rechnungsdatum trotz erfolgter Mahnung und Nachfristsetzung, • Bekanntwerden einer drohenden Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers, • gerichtliche Geltendmachung von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Dienstleister, • Reduzierung der bestellten Menüanzahl um 1/3 pro Tag im Wochendurchschnitt, • Verletzung von Vertragspflichten, eine Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht, • Unmöglichkeit bzw. wesentliche Erschwerung der Leistungserbringung aufgrund von vom Dienstleister nicht zu vertretender Umstände, insbesondere höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streik etc, wenn trotz üblicher und zumutbarer Anstrengungen die Leistung nicht erbracht werden kann.

auf Seiten des Auftraggebers: • dreimaliger vom Dienstleister zu vertretender Lieferverzug um mehr als eine Stunde pro Monat (leichte Fahrlässigkeit genügt), • wiederholte Verletzung von Vertragspflichten trotz zweimaliger begründeter schriftlicher Abmahnung. Eine Abmahnung kann bei schwerwiegender Verletzung einer Vertragspflicht, die eine Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses absolut unzumutbar macht, unterbleiben.

11.4. Im Falle der berechtigten Vertragsauflösung aus wichtigem Grund gilt der Vertrag ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung als aufgelöst. Den Zugang der Erklärung hat der Erklärungsabsender zu beweisen. Der Dienstleister ist bei berechtigter Vertragsauflösung nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, allfällige weitere Lieferungen anzunehmen. Schadenersatzansprüche wegen vorzeitiger Vertragsauflösung sind wechselseitig ausgeschlossen.

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten, wie Name, Adresse, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse des Auftraggebers werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung erhoben und im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze genutzt und verarbeitet. Nach vollständiger Vertragsabwicklung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Der Auftraggeber hat ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten Daten sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und – vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungsfristen – Löschung dieser Daten.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache

13.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber gilt ausschließlich österreichisches Recht.

13.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, einschließlich Streitigkeiten über das Zustandekommen und/oder die Gültigkeit des Vertrages und/oder über die Wirksamkeit der Gerichtsstandvereinbarung, ist das sachlich zuständige Gericht im Landesgerichtssprengel Klagenfurt.

13.3. Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

14. Sonstiges

14.1. Sollten Bestimmungen der vorliegenden allgemeinen Lieferbedingungen rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.

14.2. Von diesen allgemeinen Lieferbedingungen abweichende Abreden vor Vertragsabschluss sowie Änderungen bzw. Ergänzungen der vertragsgegenständlichen allgemeinen Lieferbedingungen nach Vertragsabschluss bedürfen zu ihrer Gültigkeit ausnahmslos der Schriftform.